Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1.) Die nachfolgenden AGB gelten für alle des Fotograf erteilten Aufträge. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Sebastian Neukirch erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Eine erneute Vereinbarung erfolgt daher nicht. Durch die Bestellung/Auftrag erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen an.
2.) “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welch technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Fotobücher, Kalender Poster, Postkarten usw.) Lichtbilder werden in einem aktuellem Standard entsprechenden Format angefertigt. Bestehen vom Auftraggeber Anforderungen an bestimmte Auflösungen oder Formate für Großbilddrucke, so sind diese vor dem Anfertigen anzufragen und ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die von Sebastian Neukirch angefertigten Aufnahmen erlauben eine Bildentwicklung bis im Poster Format 30*45cm.
II. Urheberrecht
1.) Sebastian Neukirch steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.) Die vom Fotograf hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.) Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Auf den entwickelten Lichtbildern ist ein kleines Logo des Fotografs Sebastian Neukirch enthalten. Auf gesonderte Vereinbarung oder gewerblichen Auftragsshootings kann dieses Logo entfallen.
5.)Die Roh-Daten (RAW-Dateien, unbearbeitete Bilder) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht!
6.) Jeder Nachdruck oder jede andere Vervielfältigung und die Verbreitung in jedweder Form ist ausdrücklich untersagt und verstößt gegen das Urheberrecht i. S. d. § 60 UrhG, wenn das entsprechende Nutzungsrecht nicht übertragen wurde.
III. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bild gestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, „www“ Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.) Bestellungen/Aufträge werden telefonisch bzw. nach schriftlicher Bestellung per Fax ,Brief oder E-Mail bearbeitet. Bei einem Auftragswert bis zu 150,00 EUR berechnen wir 5,00 EUR Versandkosten. Ab einem Fotoprint Auftragswert ab 150 EUR liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei, ggf jeweils zuzüglich eventueller Nachnahmegebühren. Für Auslandslieferungen berechnen wir Porto und Verpackung nach Gewicht und spezifischen Erfordernissen. Auslandsendungen nur gegen Vorkasse. Für alle Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Standort des Fotograf.
2.) Wir liefern wahlweise per vorab Überweisung auf das Konto unserer Bank.
3.) Bei jedweder Beschädigung der Sendung, ob außen oder innen, ist das Transportunternehmen haftbar. Es ist hierzu sofort eine Bestätigung des Schadens durch die Post oder Spedition einzuholen und bei uns einzureichen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden ausgeschlossen.
4.) Für die Herstellung der “on location” Lichtbildern wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise aus. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.
5.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotograf bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
6.) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Lichtbilder Eigentum von Sebastian Neukirch. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig.
7.) Hat der Auftraggeber des Fotografs keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.) Auf ein Engagement Shooting besteht erst Anspruch drauf wenn der Auftrag an den Fotografen erteilt wurde. Sollte der Auftrag zu einem späterem Zeitpunkt abgesagt werden, nachdem das Engagement Shooting stattgefunden hat, kann der Fotograf ein nachträgliches Honorar in Rechnung stellen ( Kosten werden nach Aufwand und Umfang berechnet).
V. Haftung
1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.) Der Fotograf ist nicht haftbar dafür zu machen, das am Tag des Auftrags – schlechte Wetterverhältnisse und schlechte Beleuchtung bzw. eine besondere Ausleuchtung am Auftragsort vorhanden ist. Da der Fotograf nachweislich ohne Blitz fotografiert um die passende Lichtstimmung einzufangen ist er dafür nicht Haftbar zu machen. Der Fotograf erklärt sich aber dazu bereit, in besonderen Fällen, ein Nachträgliches Fotoshooting anzubieten. Das Honorar wird vom Fotografen individuell festgelegt.
3.) Der Fotograf bewahrt die Negative und Datenträger sorgfältig auf. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative und Datenträger nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative bzw. Datenträger zum Kauf an.
4.) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder lediglich im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.) Terminänderungen oder Stornierungen von Aufträgen sind bis spätestens 30 Tagen vor Beginn des Shootings bekannt zu geben. Kann der Termin nach Ablauf der 30 Tage neu vergeben werden, ist eine Stornogebühr von EUR 30,- fällig. Kann der Termin von uns nicht mit einem anderen Kunden gefüllt werden, sind 50% der Shooting Gebühr fällig. Erscheint der Kunde nicht zum Shooting, sind 100 % der Shooting Gebühr zu zahlen.
Bereits angemietete Requisiten, Visagistin bzw. angemietete Studiokosten sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu erstatten.
2.) Hochzeitsreportagen werden erst nach erfolgter Anzahlung des Kunden gebucht. Diese Anzahlung gilt als Terminreservierung und wird in vollem Maße auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Im Falle einer Stornierung bis spätestens 60 Tagen vorher, kann diese Anzahlung von € 150,- nur dann erstattet werden, wenn dem Fotograf hierdurch kein Ausfall entsteht. Kann der Termin wieder gleichermaßen mit einem neuen Kunden vergeben werden, so erhält der Kunde die Anzahlung zurück. Kann der Termin von uns nicht mit einem anderen Kunden gefüllt werden, sind 50% des Shootings als Gebühr fällig. Erscheint der Kunde nicht zum Shooting, sind 100 % der Shooting Gebühr zu zahlen.
3.) Der Fotograf Sebastian Neukirch behält sich das Recht, bis 48 Stunden vor Beginn des Shootings, wegen Privater oder Hauptberuflichen Gründe, Termine zu verlegen oder zu stornieren. Etwaige Anzahlungen erhält der Kunde zurück.
Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz oder jeglicher anderer Art, werden ausgeschlossen.
4.) Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
5.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu verantworten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ihm kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers können Schadensersatzansprüche geltend machen.
6.) Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. Haftung für Fristüberschreitung sind nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zulässig.
VII. Datenschutz
1.) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1.) Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotograf.
2.) Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.) Bildbearbeitung: Die Bearbeitung von Lichtbildern und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotograf. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. In einem nach dem Shooting unterzeichneten Fotovertrag wird das spätere Nutzungsrecht geregelt.
4.) Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung des Namens des Fotostudios so vorzunehmen, daß sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.) Der Auftraggeber versichert, daß er dazu berechtigt ist, dem Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt sie von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
VIIII. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Sebastian Neukirch
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Sebastian Neukirch als Gerichtsstand vereinbart.
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54329 Konz